Rauchmelder

!!!Rauchmelder retten

Leben!!!

§ 47 Abs. 3 BauO NRW

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat die unmittelbare besitzhabende Person sicherzustellen, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Stellen Sie sich vor, in Ihrem Haus brennt es – und keiner wacht auf …

Ein Wohnungsbrand kann jeden treffen. Häufig entsteht er unbemerkt. In Sekundenschnelle breitet sich heimtückischer Brandrauch aus und wird zur tödlichen Gefahr, weil er Schlafende in kürzester Zeit betäubt und Fluchtwege vernebelt. Für Menschen ist Rauch gefährlicher als Feuer. Denn das hochgiftige Kohlenmonoxid führt schon in wenigen Minuten zum Tod.

Soweit muss es nicht kommen. Mit dem Einbau von Rauchmeldern können und sollten Sie effektiv vorbeugen. Denn Rauchmelder wecken Sie aus dem tiefsten Schlaf. Sie verschaffen einem die lebenswichtigen Sekunden, die man braucht, um sich und andere rechtzeitig in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Am 01. April 2013 wurde die sogenannte Rauchmelderpflicht eingeführt. Diese Pflicht gilt für alle 16 Bundesländer. Kostengünstige Rauchmelder bekommt man in jedem handelsüblichen Baumarkt. Sie sind klein, entscheiden jedoch im Brandfall über Leben oder Tod!