Sicherheit zu Silvester
Der Jahresübergang ist ein selten großes Event, welches wie kaum ein anderes eine so große
Wahrnehmung in der Öffentlichkeit hat. Die Straßen sind mit Menschen gefüllt, zwischendrin werden
Feuerwerkskörper gezündet.
Um hier entstehenden Gefahren abzuwenden, macht es Sinn, sich an folgende Grundsätze zu halten:
x Gefahr geht nicht nur von Feuerwerk selber aus
Gehen Sie verantwortungsbewusst und nicht unter Alkoholeinfluss mit Feuerwerk um. Werfen
Sie Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert oder auf Personen, aus Fenstern oder von Balkonen.
Lassen Sie Kinder kein oder nur für sie geeignetes Feuerwerk unter Aufsicht entzünden. Bei
Abbrennen von Feuerwerk sollten kleine Kinder grundsätzlich unter Aufsicht zu Hause bleiben.
x Verwenden Sie nur Feuerwerksartikel mit BAM-Kennzeichnung
Das Bundesamt für Materialprüfung (BAM) prüft Feuerwerksartikel erteilt diesen nach
bestandenem Test eine zugehörige Prüfnummer, welche auf der Verpackung aufgedruckt sein
muss. Ist dies nicht der Fall, sollte von einem Kauf Abstand genommen werden Sicherheitsrisiko! Import von Feuerwerksartikeln ohne BAM-Kennzeichnung ist nicht nur
gefährlich sondern auch strafbar. Manipulation oder Eigenherstellung von Feuerwerkskörpern
ist lebensgefährlich!
x Verwenden Sie ausschließlich geeignete Feuerwerksartikel
Artikel, die nicht ausdrücklich für die Verwendung an Silvester/ Neujahr oder die ganzjährige
Nutzung vorgesehen sind, stellen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben dar und dürfen
nicht verwendet werden (Signalmunition, Seenotrettungsraketen, Magnesiumfackeln etc.).
x Wer lesen kann, ist klar im Vorteil
Beachten Sie die Bedienungsanleitung und Aufdrucke am Artikel – hier erhalten Sie Auskunft
über die Verwendung, so können zusätzliche Gefährdungen durch falsche Nutzung
ausgeschlossen werden. Feuerwerkskörper der Klasse II nur im Freien anzünden. Verwenden Sie
Feuerwerkskörper nur Ihrer Bestimmung gerecht und zünden Sie diese niemals in der Hand.
Kanonenschläge, Böller usw. entzünden Sie am besten auf dem Boden. Nehmen Sie hiernach
ausreichend Abstand zum abbrennenden Feuerwerk.
x Raketenstart nur aus geeigneten Halterungen
Starten Sie Feuerwerksraketen niemals aus der Hand, nutzen Sie hierzu zum Beispiel in einem
Getränkekasten abgestellte, leere Glasflaschen. Richtig ausgerichtet kann so sehr einfach eine
ungehinderte Flugbahn „eingestellt“ werden, ohne dass die aufsteigende Rakete an Personen,
Gebäude, Bäume oder sonstige Hindernisse gerät.
x Sichere Umgebung
Zünden Sie Feuerwerkskörper nicht auf Straßen! Hier müssen unter Umständen
Rettungswagen oder Feuerwehr dringend vorbei. Achten Sie auf eine sichere Umgebung.
Entzünden Sie Feuerwerk so, dass weder Personen noch die nähere Umgebung (brennbare
Materialien) Schäden hiervon tragen könnten. Entfernen Sie brennbare Gegenstände aus der
unmittelbaren Nähe von Gebäuden (Gartenmöbel etc.). Schließen Sie eventuell vorhandene
Mülltonnen und schließen Sie diese gegebenenfalls (wenn möglich) ab. In der Silvesternacht
empfiehlt es sich, alle Fenster- und Lüftungsöffnungen von Gebäuden (Häuser, Lager, Büro,
Garagen) zu schließen. So können auch ungewollte Eintritte von Feuerwerkskörpern vermieden
werden.
x Vorrat in Sicherheit bringen
Tragen Sie Vorräte von Feuerwerksartikel niemals direkt am Körper (Jackentasche etc.), sondern
lagern Sie diese verschlossen in sicherem Abstand zum abbrennenden Feuerwerk. Nach
Entnahme eines Feuerwerkskörpers sollte die Lagerstätte wieder abgedeckt/ verschlossen
werden.
x Halten Sie entsprechendes Löschmittel vor
Beim Abbrennen von Feuerwerk empfiehlt sich die Bereitstellung von Wasser (Eimer, Gießkanne
etc.),und/oder Feuerlöschern. Achten Sie darauf, dass dieses im Brandfall schnell erreichbar ist.
x Gefahr droht – Platz schaffen
Sollte es trotzdem zu einem Schadensfall kommen, sorgen Sie für eine ausreichende
Erstversorgung (Haus- oder KFZ-Verbandskasten), kühlen Sie Wunden mit Wasser und decken
Sie diese steril ab.
Sollte es zu einem Brand kommen, unternehmen Sie nur Löschversuche, bei denen Sie sich selbst nicht
gefährden. Schließen Sie, wenn möglich, Türen zum Brandraum und verlassen Sie so schnell wie
möglich mit allen Personen die Wohnung. Alarmieren Sie die Feuerwehr oder den Rettungsdienst über
den Notruf 112.
Sorgen Sie dafür, dass der Anfahrtsweg für die Feuerwehr frei von Feuerwerkskörpern und anderem
Gegenständen ist und weisen die Rettungskräfte ein. Sorgen Sie für die Einsatzkräfte nicht für
zusätzliche Gefahren durch Feuerwerkskörper!
Übrigens: Feuerwerk fällt unter das Sprengstoffgesetz und darf nur an Silvester und Neujahr entzündet
werden. Darüber hinaus muss dies außerhalb des Jahreswechsels angemeldet werden – ansonsten sind
Bußgelder möglich!
Quelle: Verband der Feuerwehren in NRW