Unterstützungseinheit


Der demographische Wandel innerhalb der Gesellschaft wirkt sich auch auf die Freiwilligen Feuerwehren aus und stellt diese vor große Herausforderungen. Die bis Ende 2015 geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und die daraus resultierenden straffen Strukturen der Freiwilligen Feuerwehren erschwerten es, diese Anforderungen zu erfüllen.

Seit Jahren konstant steigende Einsatzzahlen und die immer umfangreicher werdenden Aufgaben, sowie Tätigkeiten, bedingen einen wachsenden Personalbedarf. Dieser konnte mit den bisherigen Strukturen nicht gedeckt werden.

Mit dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes NRW (BHKG) sollen diese Strukturen geöffnet und den Kommunen die Möglichkeit gegeben werden, die Freiwilligen Feuerwehren zukunftsfähig zu gestalten.

Es ist zum 01. Januar 2016 in Kraft getreten. 
Im § 9 des BHKG findet sich der folgende Absatz:

„Einer Freiwilligen Feuerwehr können auch Personen angehören, die freiwillig und ehrenamtlich zur Erfüllung der Aufgaben der Feuerwehr nach diesem Gesetz auf andere Weise als durch die Mitwirkung im Einsatzdienst beitragen.“

§ 9 BHKG

Das BHKG bewirkt große Veränderungen in den bisherigen Strukturen der Freiwilligen Feuerwehren. Die Möglichkeit, eine spezielle Gruppe innerhalb der Feuerwehr zu gründen, ist geschaffen worden. Diese wird als Unterstützungseinheit bezeichnet und kann verschiedenste Aufgaben haben. Die jeweilige Leitung der Feuerwehr definiert diese Aufgaben und entscheidet über die Anforderungen an die dort tätigen Personen. So können neue Personen bzw. Personengruppen in die Freiwilligen Feuerwehren eintreten.

Die Tätigkeiten, die von Angehörigen der Unterstützungseinheit ausgeführt werden können, sind beispielsweise das Fahren von Einsatzfahrzeugen zur Hauptuntersuchung oder die Zubereitung von Verpflegung im Feuerwehrdienst. Viele zukünftige Mitglieder werden keine klassische Feuerwehrausbildung haben und zukünftig auch keine machen. Sie sollen durch ihre Tätigkeit die Angehörigen der Einsatzabteilung entlasten.

Dies muss zu einer neuen Betrachtung der Organisation der Freiwilligen Feuerwehren unter verschiedenen Gesichtspunkten führen. Das System der Freiwilligen Feuerwehr wird um Personen erweitert, die nicht in die bisherigen stringenten Strukturen einzuordnen sind. Die Unterschiede in den Bereichen der Ausbildung, der Übungsintensität sowie den regelmäßig nachzuweisenden körperlichen Eignungen sind Beispiele, die die Sicherheit und Gesundheit der Mitglieder direkt beeinflussen.

Auch die Feuerwehr Borchen hat bereits eine Unterstützungseinheit in der bisher drei Personen tätig sind. Wenn auch Sie die Feuerwehr ehrenamtlich unterstützen möchten, ohne in den aktiven Einsatzdienst aufgenommen zu werden, melden Sie sich gerne bei uns.

Quelle: UK NRW – Unfallkasse NRW